Implantatentfernung

Das Wichtigste in Kürze
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Wie funktioniert eine Implantatentfernung?
Nach dem Einsetzen von Silikonimplantaten – sei es aus ästhetischen Gründen oder im Rahmen einer Brustrekonstruktion – können im Laufe der Jahre Beschwerden auftreten, die eine Entfernung der Implantate notwendig machen. Häufigste Ursache ist die sogenannte Kapselfibrose: eine natürliche Reaktion des Körpers, bei der sich eine bindegewebige Hülle um das Implantat bildet. Diese kann verhärten, Schmerzen verursachen und die Form der Brust verändern.
Die genauen Ursachen für die Entstehung einer Kapselfibrose sind noch nicht vollständig geklärt. Treten Beschwerden oder auffällige Veränderungen auf, ist meist ein operativer Eingriff erforderlich. Dabei werden das Implantat und das verhärtete Kapselgewebe entfernt.
Manche Patientinnen berichten über unspezifische Beschwerden, die sie mit ihren Brustimplantaten in Verbindung bringen. Die Ursachen sind noch nicht abschließend erforscht, weshalb wir individuell auf Ihre Symptome eingehen und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Behandlungsstrategie entwickeln.
Wenn keine erneute Implantateinlage gewünscht wird, kann die Brust auf andere Weise neu geformt werden – zum Beispiel durch Eigenfetttransplantation (Lipofilling) oder eine straffende Operation ohne Implantate. Bereits vorhandene Narben, etwa in der Unterbrustfalte, können in der Regel für den Eingriff genutzt werden.
Über die Behandlung
Nach dem Einsetzen von Silikonimplantaten kann im Verlauf eine Entfernung notwendig werden – meist aufgrund einer Kapselfibrose.
Typische Anwendungsbereiche
- Kapselfibrose mit Beschwerden oder sichtbarer Verformung
- Ruptur (Riss) oder Undichtigkeit des Implantats
- Wunsch nach Form- oder Grössenänderung der Brust
- Implantatverschiebung oder -drehung
- Alterung der Implantate (z. B. nach 10–15 Jahren)
- Sichtbare Faltenbildung oder Unregelmässigkeiten (Rippling)
- Schmerzen oder Spannungsgefühl im Brustbereich
Wann ist sie empfohlen?
- Bei ärztlich diagnostizierter Kapselfibrose (ab Stadium Baker III–IV)
- Bei nachgewiesener Implantatruptur oder -defekt
- Bei funktionellen Beschwerden oder ästhetisch störenden Veränderungen
- Nach ärztlicher Kontrolle im Rahmen der empfohlenen Nachsorge
- Auf Wunsch der Patientin zur Optimierung von Form, Grösse oder Material
- Bei Verdacht auf seltene Komplikationen wie BIA-ALCL (nach Abklärung)
"Jede Frau verdient eine individuelle und natürliche Brustrekonstruktion - mein Ziel ist es, diesen Wunsch zu erfüllen."
FAQs
Wie ist das Gefühl in der Brust nach einem Implantatwechsel?
Nach einem Implantatwechsel kann das Gefühl in der Brust vorübergehend verändert sein. Häufig treten direkt nach der Operation vorübergehende Taubheitsgefühle, Spannungsgefühl oder eine erhöhte Sensibilität auf. Diese Veränderungen bilden sich meist innerhalb einiger Wochen bis Monate zurück. In den meisten Fällen normalisiert sich das Empfinden mit der Zeit wieder, leichte Sensibilitätsunterschiede – insbesondere im Bereich der Brustwarzen – können jedoch in seltenen Fällen dauerhaft bestehen bleiben.
Welche Narben entstehen?
Die Schnittführung für einen Implantatwechsel erfolgt meist in der Unterbrustfalte. In bestimmten Fällen, z. B. bei gleichzeitiger Bruststraffung, können zusätzliche Schnitte notwendig sein, etwa um die Brustwarze neu zu positionieren. Diese verlaufen dann z. B. senkrecht zur Unterbrustfalte oder rund um den Warzenhof („narbenarme Technik“). Die endgültige Narbenbildung ist individuell und hängt stark von der Hautbeschaffenheit und Wundheilung ab – meist verblassen die Narben jedoch mit der Zeit deutlich.
Wird der Eingriff von der Krankenkasse übernommen?
Ein Implantatwechsel kann sowohl aus medizinischen als auch aus ästhetischen Gründen notwendig werden. Ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden, hängt von der individuellen Ausgangslage ab. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor – beispielsweise bei einer Kapselfibrose, einer Implantatruptur oder Beschwerden wie Schmerzen und Verformungen – übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel ganz oder teilweise. Dies gilt insbesondere, wenn die Implantate im Rahmen einer Brustrekonstruktion eingesetzt wurden. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Begründung sowie eine vorgängige Kostengutsprache.
Erfolgt der Eingriff hingegen rein aus ästhetischen Gründen, wie etwa dem Wunsch nach einer anderen Grösse oder Form ohne medizinische Beschwerden, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Regel nicht möglich. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch zu Ihrer individuellen Situation und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Abklärung mit Ihrer Krankenkasse.
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